Alkoholhaltiges Bier und Biermischgetränke unterliegen der Biersteuer.
Für im Inland hergestelltes Bier ist die Herstellerin oder der Hersteller steuerpflichtig.
Die Steuerschuld entsteht im Zeitpunkt, in dem das Bier den Herstellungsbetrieb
verlässt oder zum Konsum im Herstellungsbetrieb verwendet wird.
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